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   BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 12/90   

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https://dejure.org/1990,2748
BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 12/90 (https://dejure.org/1990,2748)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1990 - XII ARZ 12/90 (https://dejure.org/1990,2748)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - XII ARZ 12/90 (https://dejure.org/1990,2748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verweisungsbeschluß - Anfechtbarkeit - Willkür - Rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 281
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 708
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 12/90
    Da aber eine Verweisung nur dann nicht bindend ist, wenn sie jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sie sich daher als willkürlich erweist (vgl. BGHZ 71, 69, 72; ständige Senatsrechtsprechung), stellt der ihr damit anhaftende Rechtsfehler die Bindungswirkung nicht in Frage.
  • BGH, 15.12.1987 - X ZR 55/86

    "Achat"; Schutzzweck des Sortenschutzgesetzes

    Auszug aus BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 12/90
    Daß das Amtsgericht Hersbruck ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, ohne daß sich die Parteien mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt hätten, steht der Bindungswirkung nicht entgegen (vgl. BGHZ 102, 383 [BGH 15.12.1987 - X ZR 55/86]).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 u. Art. 101 Abs. 1 GG) kann ein Verweisungsbeschluß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Beschl. v. 13.10.1983 - I ARZ 408/83, NJW 1984; Beschl. v. 21.03.1990 - XII ARZ 12/90, NJW-RR 1990, 708) jedoch dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn er auf Willkür beruht, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt.
  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Einer der Ausnahmefälle, in denen aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 und Art. 101 Abs. 1 GG) ein Verweisungsbeschluß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW-RR 1990, 708) nicht als verbindlich hingenommen werden kann, liegt nicht vor.
  • OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93

    Willkür bei Verweisung eines Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt NJW 1993, 1273 und NJW-RR 1990, 708) wird die gesetzlich angeordnete Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses noch nicht dadurch in Frage gestellt, daß er auf einen Rechtsirrtum des Gerichtes beruht oder sonst fehlerhaft ist.

    Fälle für fehlerhafte Rechtsanwendung, die die Bindungswirkung nicht berühren, wären beispielsweise dann gegeben, wenn das verweisende Gericht in unverschuldeter Unkenntnis der maßgeblichen Umstände die eigene Zuständigkeit verneint (BGH NJW-RR 1990, 708) oder im Rahmen des § 101 Abs. 1 Satz 3 GVG vorgetragene Entschuldigungsgründe als hinreichend erachtet, die sich bei näherer Überprüfung als nicht stichhaltig erweisen.

  • OLG Celle, 02.06.2008 - 4 AR 39/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit des Landgerichts im Hinblick auf einen

    Dieser Beschluss entfaltet keine Bindungswirkung, da ihm die rechtliche Grundlage fehlt (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1990, 708. BGH NJW 2004, 3201. Musielak-Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 281 Rn. 17. Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 281 Rn. 17).
  • OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage

    Vorliegend ist aber einer der Ausnahmefälle gegeben, in denen ein Verweisungsbeschluß aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 101 Abs. 1 GG) nach ständiger Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1990, 708) ausnahmsweise nicht als verbindlich hingenommen werden kann.
  • BGH, 15.05.1991 - XII ARZ 12/91

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Denn das würde an der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses nichts ändern, ebensowenig wie der Umstand, daß dieser ohne mündliche Verhandlung ergangen ist (vgl. BGHZ 2, 278, 279 f; 102, 338, 340 ff; Senatsbeschluß vom 21. März 1990 - XII ARZ 12/90 - st.Rspr.).
  • OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07

    Weitergeltung von § 13 Abs. 2 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz für vor dem 1. 7.

    Nur wenn sich die Verweisung als offenkundig gesetzeswidrig erweist, weil sie z.B. einer Rechtsgrundlage völlig entbehrt, kann sie als objektiv willkürlich angesehen werden (BGH, Beschluss vom 15.03.1978, Az: IV ARZ 17/78, a.a.O.; Beschluss vom 21.03.1990, Az: XII ARZ 12/90, NJW-RR 1990, 708; BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002, Az: 1 Z AR 74/02, Rpfleger 2002, 629 f.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 116/99

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts - Geschäftsführerwohnsitz

    Ein Ausnahmefall, in denen aus rechtsstaatlichen Gründen ein solcher Beschluß nach ständiger Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1990, 708) nicht als verbindlich hingenommen werden kann, liegt nicht vor.
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2001 - 2 AR 49/01

    Bestimmung der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit des berufenen

    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn ihm jegliche gesetzliche Grundlage fehlt, er auf Willkür beruht oder das Gericht den Parteien zuvor kein rechtliches Gehör gewährt hatte (BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1990, 708; Senat, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 1999 - 2 AR 9/99 - und vom/16. August 1999 - 2 AR 35/99 - …
  • OLG Dresden, 14.08.2007 - 1 AR 60/07
    Nur wenn sich die Verweisung als offenkundig gesetzeswidrig erweist, weil sie z.B. einer Rechtsgrundlage völlig entbehrt, kann sie als objektiv willkürlich angesehen werden ( BGH, Beschluss vom 15.03.1978, Az: IV ARZ 17/78, a.a.O.; Beschluss vom 21.03.1990, Az: XII ARZ 12/90, NJW-RR 1990, 708; BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002, Az: 1 Z AR 74/02, Rpfleger 2002, 629 f.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 10.02.1995 - 3 AR 477/95

    Wahl des Spruchkörpers im Mahnbescheidsantrag

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